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Sachkunde

Die Sachkunde ist eine im § 7 Abs. 1 Waffengesetz geforderte Voraussetzung für den Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Bsp. Grüne oder Gelbe WBK).
Die Sachkunde wird erworben durch einen Lehrgang, der mit einer Prüfung vor einer autorisierten Prüfungskommission endet.

Inhalt der Sachkunde

Ein Sachkundelehrgang gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Autorisiert für die Durchführung des Lehrganges und die Abnahme der Prüfung sind unter anderem die anerkannten Bezirksschießsportverbände im Deutschen Schützenbund, die nach Richtlinien arbeiten, die die jeweiligen Landesdachverbände vorgeben und die von den jeweiligen Innenministerien genehmigt wurden. Für Sportschützen gilt dabei § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe „c“ AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung). Hiernach gilt die Sachkunde insbesondere als nachgewiesen, „... wenn der Antragsteller die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse ... als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung ..., des ... Schießsportverbandes nachgewiesen hat.“

Theoretischer Teil
Der Teilnehmer an einem Sachkundelehrgang soll über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands Kenntnisse erlangen. Der theoretische Teil wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in der unterschiedliche Fragen aus einem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes mit einem bestimmten Prozentsatz richtig beantwortet werden müssen. Bei den meisten Anbietern 80 Fragen und davon muss mind. 60 % richtig sein.

Der Lehrgangsteilnehmer braucht nur die Kenntnisse über Waffen und Munition für beantragte Waffen- und Munitionsarten nachzuweisen und nur für den Zweck, für den die Waffe benötigt wird (hier zum Beispiel dem Sportschießen). Der Teilnehmer, der eine Kleinkaliberwaffe erwerben möchte, braucht also keine Kenntnisse für eine Großkaliberwaffe oder einen Vorderlader nachzuweisen.

Praktischer Teil
Der Lehrgangsteilnehmer soll die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen erlangen. Diese Fähigkeit wird üblicherweise auf dem Schießstand eines Schützenvereins vermittelt.

Quelle: WIKIPEDIA


Ich kann nur jedem empfehlen sich schon vorher mit der Materie zu beschäftigen und sich im Vorfeld schon Unterlagen zum Lernen (entweder von Vereinsmitgliedern oder Bekannten/Verwandten) zu besorgen.

Die Prüfung kann jederzeit und auch ohne Vereinszugehörigkeit erfolgen. Es gibt keine Wartefristen, wie es manche Vereine gerne hätten.

WBK
Die Frist, die es gibt ist die 12-monatige Mitgliedschaft im Verein und regelmäßige Teilnahme an Schießversanstaltungen (1x je Monat oder 18x verteilt im Jahr), sowie ein nachgewiesenes Bedürfnis, um eine WBK beantragen zu dürfen. Ebenfalls braucht man zuvor ein Nachweis für die Sichere Aufbewahrung der Waffen/Munition.